Spenden
Spenden und Spendenabzug
Die Vereinigung hat in den letzten Jahren verschiedene Forschungsprojekte der Universitätskliniken in Freiburg, Göttingen, Marburg, Münster und München finanziell unterstützt. Um diesen satzungsmäßigen Auftrag auch in der Zukunft erfüllen zu können, sind wir weiterhin auf Spenden angewiesen.
Wir freuen uns daher über jeden Euro, der uns als Spende zugeht.
Unsere Bankverbindungen finden Sie im Impressum.
Die Gemeinnützigkeit unserer Vereinigung hat das Finanzamt München für Körperschaften zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 03.07.2009 für die Jahre 2006 bis 2008 unter Steuer-Nr. 143/220/90693 festgestellt. Die Vereinigung ist nach § 5 Abs 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung dient.
Die Vereinigung fördert nicht nur wissenschaftlichen Zwecke, sondern auch die öffentliche Gesundheitspflege – siehe Abschnitt A Nr. (n) 1 der Anlage zu § 48 Abs 2 EStDV), die als besonders förderungswürdig anerkannt ist. Sie ist somit berechtigt, nicht nur für Spenden, sondern auch für Mitgliederbeiträge eine Zuwendungsbestätigung auszustellen, die in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabenabzug steuermindernd geltend gemacht werden kann.
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl 2007 I S. 2332) wurden unter anderem die förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht neu geregelt. Das Gesetz enthält hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Spenden folgende Änderungen:
Rückwirkend ab 1.1.2007 sind bei Spenden bis 200 € (bisher 100 €) als Nachweis die Vorlage eines einfachen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Beleg oder Kontoauszug) ausreichend.
