Neu: Informationsblatt Cannabis
Seit Inkrafttreten des sog. Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 können Ärzte Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis verordnen, sofern für die erstmalige Verschreibung eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
Vor diesem Hintergrund erreichen uns von Seiten unserer Mitglieder nun vermehrt Anfragen, unter welchen Voraussetzungen man Cannabis auf Rezept erhalten kann. Aber es gibt auch Probleme. Denn viele finden keinen Arzt, der ein Rezept ausstellt, die Krankenkassen verweigern die Kostenübernahme und die Preise sind deutlich angestiegen.
Vor diesem Hintergrund haben wir für unsere Mitglieder ein Informationsblatt Cannabis erarbeitet, das zahlreiche Punkte der aktuellen Debatte von der aktuellen gesetzlichen Situation über Fragen zur Verordnung bis hin zu den Voraussetzungen für die Genehmigung thematisiert.
Mitglieder erhalten das Informationsblatt Cannabis über unsere Geschäftsstelle kostenfrei.
Nicht-Mitglieder erhalten das Informationsblatt Cannabis gegen Vorab-Übersendung von 3 Briefmarken zu je 1,55 € Wert.
Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Geschäftsstelle unter: oder telefonisch unter 089-550 2888 – 0 (Mo-Do: 09:00-13:00 Uhr)