von Prof. Dr. med. Claudia Trenkwalder
Stand 03_2021
Wie die Wissenschaft und das Infektionsgeschehen der letzten Monate uns allen gezeigt haben, sind die jetzigen Maßnahmen in der Bekämpfung der COVID-19 Infektion nicht ausreichend. Um das Risiko einer möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankung durch Infektion mit dem SARS-Cov2 Virus so gering wie möglich zu halten, sind neben den bisher bekannten Schutz-Maßnahmen die Teilnahme an der Impfung gegen COVID-19 der einzig dauerhaft erfolgversprechende Weg. Deshalb ist es not-wendig, dass alle Personen auch über die Möglichkeiten der Impfung, ihre Wirkung und möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt sind.
Die derzeitig in Deutschland zugelassenen Impfstoffe der Firmen Biontech/Pfizer und Moderna zei-gen in großen Studien nachgewiesene Wirksamkeit von über 90% unabhängig von Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen. Die Verabreichung der Impfung, der Zeitabstand der insgesamt zweimaligen Impfung sowie alle Details des Ablaufes kann man auf der Internet-Seite des Robert-Koch Institutes anschaulich nachlesen. Der AstraZeneca Impfstoff ist ebenfalls in Am 29. Januar 2021 erteilte die Europäische Kommission dem COVID-19 Vaccine AstraZeneca die bedingte Zulassung. Die Zulassung gilt für ein Jahr und für Personen von 18 Jahren und älter. Der Impfstoff erfüllt alle Anforderungen und kann in der EU in Verkehr gebracht werden. Einer aktuellen vorläufigen Datenauswertung zufolge, basierend auf der Grundlage von 5,4 Millionen geimpften Schotten vom 22. Februar 2021, kann schon die erste der zwei Impfungen mit dem Präparat von Astra Zeneca das Risiko eines Klinikaufenthalts wegen COVID-19 um bis zu 94 Prozent redu-zieren. Das geht aus einer Analyse mehrerer schottischer Universitäten und der Gesundheitsbehörde Public Health Schottland hervor, die am vergangenen Montag veröffentlicht wurde. Das Vakzin von Biontech und Pfizer reduziert das Risiko einer Hospitalisierung mit der ersten Dosis demnach um rund 85 Prozent. Was bedeutet eine Wirksamkeit von 70 Prozent? Der Wert bezieht sich nicht auf den Schutz des einzelnen Geimpften – sondern auf das Erkrankungsri-siko einer Gruppe Geimpfter verglichen mit einer Gruppe Nicht-Geimpfter mit vergleichbarem Anste-ckungsrisiko. Eine Wirksamkeit von 70 Prozent bedeutet also, dass 70 Prozent der Fälle verhindert werden, die ohne Impfung auftreten würden. Er bedeutet nicht, dass ein mit Astra-Zeneca Geimpfter „nur“ einen 70-prozentigen Schutz hat.
Ähnlich wie bei anderen Impfstoffen können bei der COVID-19 Impfung Nebenwirkungen auftreten, die meist als milde eingestuft werden. Diese sind vor allem Schmerzen und Reizungen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und geringes Fieber. Weiterhin sind in sehr seltenen Fällen auch allergische Nebenwirkungen aufgetreten, die auf eine immunologische Sofort-Reaktion auf den Impfstoff zurückzuführen sind, und auch bei anderen Impfungen auftreten. Wer so eine ausgeprägte allergische Reaktion bereits einmal durchgemacht hat, sollte dies dem Impfarzt vorab mitteilen. Alle Nebenwirkungen sind in der Impfaufklärung, die jeder vor der Impfung von einem Arzt erhält, aufgeführt und werden auch weiterhin gesammelt und dokumentiert.
Für Patienten mit Restless Legs Syndrom (RLS)
Derzeit sind keine Besonderheiten der COVID-19 Impfung für RLS Patienten bekannt. Die bisher vorhandenen Daten besagen das folgende:
1. Die zugelassenen mRNA-Impfstoffe und sogenannte “Vektor-Impfstoffe” greifen nicht in Krankheitsprozesse ein.
2. Es gibt keine bekannte Wechselwirkung mit einem entzündlichen oder immunologischen Prozess der Impfung und der Entstehung der Parkinson Erkrankung.
3. Ähnlich wie bei anderen Impfungen gibt es keine Wechselwirkungen mit den bekannten Medikamenten gegen RLS und diese sind auch nicht zu befürchten, ebenso keine Einflüsse auf die Dosierungen der Medikamente.
Zusammengefasst empfehlen die Experten der internationalen Parkinson und Movement Disorder Society (MDS) ihren Patienten mit Bewegungsstörungen uneingeschränkt die derzeit zugelassenen COVID-19 Impfungen, außer es gibt einen spezifischen Grund, der eine Impfung bei einem Patienten nicht zulässt. Das RLS selbst ist kein Hinderungsgrund. Es ist auch zu empfehlen, dass eine Anmeldung zur Impfung so schnell wie möglich erfolgt, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten.
Jeder RLS Patient sollte unbedingt die Möglichkeit einer Impfung wahrnehmen, da Komorbiditäten, insbesondere Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Diabetes mellitus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19 Erkrankung darstellen.