„Akute Erkrankungen nicht ignorieren – Notfallversorgung nutzen!“
Pressemitteilung April 2020
Patientenbeauftragte der Bundesregierung: „Akute Erkrankungen nicht ignorieren – Notfallversorgung nutzen!“
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, ruft dazu auf, sich in Notfällen oder bei Symptomen akuter Erkrankungen auch während der Corona-Pandemie in medizinische Behandlung zu begeben:
„Notfälle, etwa nach Unfällen, oder akute Erkrankungen, wie z. B. ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt, bedürfen einer schnellen Versorgung im Krankenhaus. Niemand sollte im Notfall aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus auf die dringend notwendige medizinische Hilfe in einem Krankenhaus verzichten. Die Versorgung von Notfällen in den Krankenhäusern ist sichergestellt. Sie erfolgt unter Beachtung der notwendigen Isolationsmaßnahmen von COVID-19-Patientinnen und Patienten.“
Mehrere Krankenhäuser, unter anderem die Berliner Charité, berichten von einem deutlichen Rückgang der zu versorgenden Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten seit Beginn der Corona-Pandemie. Dies sei auch auf die Sorge der Patientinnen und Patienten zurückzuführen, sich mit dem Coronavirus anstecken zu können.
„Wie wichtig es ist, sich auch in diesen Zeiten in Behandlung zu begeben, zeigt das Beispiel Herzinfarkt. Bei einem Verdacht auf einen Herzinfarkt ist unverzügliches Handeln und eine zeitnahe medizinische Versorgung in einem Krankenhaus unerlässlich. Eine zu späte oder unterlassene Behandlung könnte zu schwerwiegenden Folgen bis hin zum Tod führen“, macht Schmidtke, selbst Fachärztin für Herzchirurgie, deutlich.
Die Patientenbeauftragte rät aus diesem Grund: „Wählen Sie umgehend den Notruf 112, sollten Sie die bekannten, klassischen Symptome, wie Herzschmerzen oder Engegefühl im Brustbereich, bei sich feststellen. Bei Frauen können die Symptome darüber hinaus auch unspezifisch sein und sich in Form von Übelkeit, Oberbauchschmerzen oder Müdigkeit bemerkbar machen. Auch in diesen Fällen gilt es, schnellstmöglich den Notarzt zu rufen.“