Viele RLS PatientInnen wünschen sich in der Hoffnung auf eine Linderung der Beschwerden eine Verordnung von Cannabis auf Rezept


Seit Inkrafttreten des sog. Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 können Ärzte PatientInnen mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis verordnen, sofern für die erstmalige Verschreibung eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.

Allerdings hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass jeder Patient, der Cannabis auf Rezept verordnet bekommen möchte, austherapiert sein sollte. Ob Cannabis als Therapie für Sie infrage kommt, sollten Sie mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen.

Wir haben ein Informationsblatt Cannabis erarbeitet, das zahlreiche Punkte von der gesetzlichen Situation über Fragen zur Verordnung bis hin zu den Voraussetzungen für die Genehmigung thematisiert:

Mitglieder finden das Informationsblatt Cannabis kostenfrei zum Download im Mitgliederbereich.

Nicht-Mitglieder erhalten das Informationsblatt Cannabis gegen Rechnung für 4,65 € – zum Bestellformular.