Restless Legs Syndrom (RLS) und Schwerbehinderung


Menschen mit chronischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, abhängig vom Schweregrad der Erkrankung bzw. der daraus resultierenden Beeinträchtigungen, ihre Erkrankung als Behinderung anerkennen zu lassen.

Grundlage dafür, was eine Behinderung ist und wie sie offiziell festgestellt wird, ist das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Ergänzt wird das Gesetz durch die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ (VersMedV), die bundesweit gilt und zahlreiche Details regelt.

Was sind „Behinderungen“?

Gemäß § 1 S. 1 SGB IX sind Behinderungen „körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen“, die die Betroffenen „an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Das Vorliegen einer Behinderung wird auf Antrag des behinderten Menschen amtlich festgestellt. Zuständig hierfür sind die Versorgungsämter, deren Organisation in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist.

Was ist der „Grad der Behinderung“?

Das jeweils zuständige Versorgungsamt legt auch den „Grad der Behinderung“ (GdB) fest. Der GdB ist der Maßstab für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Er ist entscheidend dafür, welche Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderungen erhalten (zu den Nachteilsausgleichen siehe unten den Abschnitt „Welche Bedeutung hat der GdB?“).

Um den GdB zu ermitteln, sind in einer Anlage zur VersMedV „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ festgelegt worden, die „auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin erstellt und fortentwickelt“ werden3.

Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?

Der GdB wird in Zehnerwerten von 10 bis 100 beschrieben – je umfangreicher die Behinderungen, desto höher der GdB. Ab einem GdB von 20 zählt eine Funktionsbeeinträchtigung als Behinderung, ab einem GdB von 50 als Schwerbehinderung. Der Vergleichsmaßstab für die Bewertung ist der „für das Lebensalter typische Zustand“5. Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Dabei sind zwar die Einzel-GdB anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdB dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden. Vielmehr müssen die „Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander“ bewertet werden.

Die Berechnung des GdB erfolgt individuell für jeden Einzelfall auf der Grundlage der VersMedV, die den Orientierungsrahmen für die Berechnung stellt. Die Verordnung enthält in ihrem 2. Teil (Teil B) eine umfassende Tabelle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, in der mehrere 100 Positionen aufgezählt sind, denen jeweils ein GdB zugeordnet ist.

Weiterführende Informationen zur Bedeutung des GdB, zum Thema RLS und „Grad der Behinderung“ sowie zur Vorgehensweise, um die Anerkennung eines GdB für RLS zu erreichen gibt ihnen unsere Broschüre „RLS und Schwerbehinderung“.

Weiterführende Informationen