Eines der schwierigsten Probleme, mit denen Pflegende bei der Betreuung alter und hochbetagter Menschen konfrontiert sind, ist die nächtliche Unruhe, in der die Betroffenen auch motorisch überaktiv sind.

Doch nicht jede nächtliche Unruhe ist demenzbedingt. Hinter ihr kann sich auch ein Restless Legs Syndrom (RLS) verbergen.


Wird die Unruhe des Pflegebedürftigen durch ein RLS verursacht, kann der Einsatz von Neuroleptika fatale Folgen haben, denn einige Neuroleptika können RLS Symptome noch
verstärken. Ein Einsatz solcher Medikamente bei pflegebedürftigen Menschen, die aufgrund von RLS unruhig-agitiert sind, bedeutet eine zusätzliche Qual.

Ich betreue einen RLS-Patienten – Was kann ich als Pflegekraft tun?

Eine Pflegekraft kann einen großen Teil dazu beitragen, dass RLS Beschwerden auch bei älteren und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen verbessert werden. Viele Maßnahmen kann sie nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt selbstständig durchführen:

Sie sorgt für ausreichende Beschäftigungsangebote und regt den Betroffenen an, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig körperlich zu betätigen. Sie unterstützt ihn dabei individuell, zum Beispiel bei einem Spaziergang. Ist dieses aufgrund von hoher Pflegebedürftigkeit nicht mehr möglich, kann die Pflegekraft passive Bewegungsübungen durchführen, die z.B. in die Grundpflege integriert werden. Sie kann dem Betroffenen durch Massagen oder Bürsten der Beine sowie durch die fachgerechte Anwendung von kalten oder warmen Fußbädern Linderung verschaffen.

Ergänzend kann Sie zur Durchführung von täglichen Dehnübungen oder Stretching (aktiv oder passiv) sowie weiteren Maßnahmen einen Physiotherapeuten hinzuziehen. Sie achtet auf die Ernährung des Betroffenen und berät ihn in dieser Hinsicht. Ein besonderes Augenmerk sollte auf einer eisenreichen Ernährung liegen. Bei einer opioidinduzierten Obstipation sorgt sie für angemessene Bewegung, ausreichende Flüssigkeits- und Ballaststoffzufuhr. Sie achtet auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme und die richtigen Einnahmezeiten. Sie achtet auf eine ausreichende Schlafhygiene. Sie achtet auf die Nierenfunktion und den Eisenhaushalt des Betroffenen (Serum-Ferritin sollte nicht unter <50 ng/ml sinken).

Leidet der RLS-Betroffene allein an einem RLS, sind Fixierungen i.d.R. kein probates Mittel zur Ruhigstellung.